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... weil ein Angehöriger verstirbt.

Zunächst können Sie zu Hause von ihrem Verstorbenen Abschied nehmen. Sie haben das Recht, den Verstorbenen auch längere Zeit (bis zu 36 Stunden) in der Wohnung zu behalten. Zum Gebet für den Verstorbenen können Sie sich ans Pfarramt wenden; Sie erhalten dann geistlichen Beistand.

Zum Trauergespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin im Pfarramt. Dabei wollen wir über den Verstorbenen ins Gespräch kommen, auch Fragen über den Ablauf der Trauerfeier sind bei dieser Gelegenheit möglich.

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